Gesetzesartikel
Art. 740 OR – Bestellung und Abberufung der Liquidatoren: Bestellung
1 Entscheid, in dem Art. 740 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.