Gesetzesartikel
Art. 72c MSchG – Mitteilung über den Antrag auf Vernichtung einer Ware
1 Entscheid, in dem Art. 72c MSchG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.