Gesetzesartikel
Art. 729c OR – Aufgaben der Revisionsstelle: Anzeigepflicht
1 Entscheid, in dem Art. 729c OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.