Gesetzesartikel
Art. 728c OR – Aufgaben der Revisionsstelle: Anzeigepflichten
1 Entscheid, in dem Art. 728c OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.