Gesetzesartikel
Art. 728 OR – Unabhängigkeit der Revisionsstelle
1 Entscheid, in dem Art. 728 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.