Gesetzesartikel
Art. 721 OR – Prokuristen und Bevollmächtigte
1 Entscheid, in dem Art. 721 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.