Gesetzesartikel
Art. 718a OR – Umfang und Beschränkung
1 Entscheid, in dem Art. 718a OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.