Gesetzesartikel
Art. 7 VZertES – Befreiung von der Pflicht des persönlichen Erscheinens
1 Entscheid, in dem Art. 7 VZertES eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.