Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 7 VZertES

Gesetzesartikel

Art. 7 VZertES – Befreiung von der Pflicht des persönlichen Erscheinens

1 Entscheid, in dem Art. 7 VZertES eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.