Gesetzesartikel
Art. 7 LFG – Schranken für die Luftfahrt: Verkehrssperren
1 Entscheid, in dem Art. 7 LFG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.