Gesetzesartikel
Art. 7 HMG – Anforderungen an die Herstellung
1 Entscheid, in dem Art. 7 HMG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.