Gesetzesartikel
Art. 7 ATSV – Zinssatz und Berechnung
1 Entscheid, in dem Art. 7 ATSV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.