Gesetzesartikel
Art. 6a VMWG – Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale
1 Entscheid, in dem Art. 6a VMWG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.