Gesetzesartikel
Art. 6a LFG – Anhänge zum Übereinkommen von Chicago und europäische Zusammenarbeit
1 Entscheid, in dem Art. 6a LFG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.