Gesetzesartikel
Art. 69 C-5201/2014: Rechtsprechung und Entscheide
1 Entscheid, in dem Art. 69 C-5201/2014 eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.