Gesetzesartikel
Art. 685b OR – Voraussetzungen der Ablehnung
1 Entscheid, in dem Art. 685b OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.