Gesetzesartikel
Art. 681a ZGB – Veräusserungsbeschränkungen; gesetzliche Vorkaufsrechte: Ausübung
1 Entscheid, in dem Art. 681a ZGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.