Gesetzesartikel
Art. 66 VTS – Fahrzeugaufbauten, Verschiedenes
1 Entscheid, in dem Art. 66 VTS eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.