Gesetzesartikel
Art. 65d OAMal – Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Allgemeines
1 Entscheid, in dem Art. 65d OAMal eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.