Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 65b OAMal

Gesetzesartikel

Art. 65b OAMal – Beurteilung der Wirtschaftlichkeit: Grundsatz

1 Entscheid, in dem Art. 65b OAMal eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.