Gesetzesartikel
Art. 656c OR – Rechtsstellung des Partizipanten
1 Entscheid, in dem Art. 656c OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.