Gesetzesartikel
Art. 65 MWSTV – Methoden zur Berechnung der Korrektur
1 Entscheid, in dem Art. 65 MWSTV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.