Gesetzesartikel
Art. 65 KOV – Nachträgliche Abänderungen aa. Innerhalb der Anfechtungsfrist
1 Entscheid, in dem Art. 65 KOV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.