Gesetzesartikel
Art. 65 AsylG – Weg- oder Ausweisung
2 Entscheide, in denen Art. 65 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings wegen Schiesserei unverhältnismässig mangels konkreter Wiederholungsgefahr (Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG)
- Türkischer anerkannter Flüchtling mit Niederlassungsbewilligung: Kantonswechsel wegen Arbeitsscheu zu Unrecht verweigert (Art. 10 ANAG, Art. 65 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.