Gesetzesartikel
Art. 61a DBG – Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
1 Entscheid, in dem Art. 61a DBG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.