Gesetzesartikel
Art. 618 aZGB: Rechtsprechung und Entscheide
1 Entscheid, in dem Art. 618 aZGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.