Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 61 VPG

Gesetzesartikel

Art. 61 VPG – Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Festlegung von Mindeststandards

1 Entscheid, in dem Art. 61 VPG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.