Gesetzesartikel
Art. 61 VPG – Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Festlegung von Mindeststandards
1 Entscheid, in dem Art. 61 VPG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.