Gesetzesartikel
Art. 608 ZGB – Verfügung des Erblassers
2 Entscheide, in denen Art. 608 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Enkelkinder verlangen Nachteilung bei Erbteilung wegen Vermögenswerten eines liechtensteinischen Treuunternehmens: Treuunternehmen ist rechtsfähig, Vermögenswerte fallen nicht in den Nachlass, Ausgleichungspflicht entfällt (Art. 560 ZGB, Art. 626 ZGB)
- Nacherbin verlangt Liegenschaft in natura, obwohl Vorerbin sie in Erbteilung gegen Ausgleich übernommen hat: Wertersatz für 24.362 % statt Eigentumsübertragung (Art. 489 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.