Gesetzesartikel
Art. 60 LCA – Gesetzliches Pfandrecht des geschädigten Dritten
1 Entscheid, in dem Art. 60 LCA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.