Gesetzesartikel
Art. 6 ZGB – Öffentliches Recht der Kantone
2 Entscheide, in denen Art. 6 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unverheirateter Sohn mit biologischer Vaterschaft nachweisbar, aber ohne zivilrechtliches Verwandtschaftsverhältnis zur Erblasserin: Erbschaftssteuer-Ergänzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 EStG/LU zu prüfen (Art. 458 ZGB, Art. 459 ZGB)
- Abstrakte Normenkontrolle: Berner Sozialhilfegesetz zu Geheimnisaufhebung, Vollmachtserteilung und Auskunftspflichten privater Dritter verfassungskonform (Art. 12, 13 BV; Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.