Gesetzesartikel
Art. 59 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 59 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Abzug von Säule-3a-Beitrag für Steuerjahr 2017: Abbuchung am 29. Dezember 2017 reicht nicht aus, Gutschrift auf individuellem Vorsorgekonto am 3. Januar 2018 macht Abzug unzulässig (§ 40 Abs. 1 lit. e StG/AG)
- Verzugszinsen aus IV-Rentennachzahlung unterliegen dem privilegierten Rentensatz nach Art. 37 DBG und nicht dem Normalsatz (Art. 37 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.