Gesetzesartikel
Art. 59 BV – Militär- und Ersatzdienst
1 Entscheid, in dem Art. 59 BV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.