Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 57 VMDP

Gesetzesartikel

Art. 57 VMDP – Leistung und Bestehen der Grundausbildung

1 Entscheid, in dem Art. 57 VMDP eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.