Gesetzesartikel
Art. 54 WV – Verfahren nach einer Beschlagnahme ohne Rückgabemöglichkeit
1 Entscheid, in dem Art. 54 WV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.