Gesetzesartikel
Art. 54 WRG – Inhalt der Konzession: Obligatorischer
1 Entscheid, in dem Art. 54 WRG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.