Gesetzesartikel
Art. 533 ZGB – Herabsetzungsklage
2 Entscheide, in denen Art. 533 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Onkel erkennt erbvertragliche Rente gegenüber Neffen schriftlich an: provisorische Rechtsöffnung trotz Einreden aus Erbrecht zulässig (Art. 82 SchKG)
- Pflichtteilserben klagen gegen Trustee auf Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen: Fristbeginn ist getrennt für jede Empfängerin, da Identität der Trustee erst später bekannt wurde (Art. 533 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.