Gesetzesartikel
Art. 52g AHVV – Betreuungsgutschriften a. Erfordernis der leichten Erreichbarkeit
1 Entscheid, in dem Art. 52g AHVV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.