Gesetzesartikel
Art. 52c AHVV – Beitragszeiten im Jahr der Entstehung des Rentenanspruchs
1 Entscheid, in dem Art. 52c AHVV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.