Gesetzesartikel
Art. 52a OPT – Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. April 2014
1 Entscheid, in dem Art. 52a OPT eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.