Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 52 RBG/GL

Gesetzesartikel

Art. 52 RBG/GL: Rechtsprechung und Entscheide

1 Entscheid, in dem Art. 52 RBG/GL eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.