Gesetzesartikel
Art. 50a AHVV – Ermittlung der Beitragsdauer aus den Jahren 1948–1968
1 Entscheid, in dem Art. 50a AHVV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.