Gesetzesartikel
Art. 50 EMRK – Kosten des Gerichtshofs
1 Entscheid, in dem Art. 50 EMRK eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.