Gesetzesartikel
Art. 5 AltlV – Erstellung des Katasters
1 Entscheid, in dem Art. 5 AltlV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.