Gesetzesartikel
Art. 494 ZGB – Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag
2 Entscheide, in denen Art. 494 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kinder der Erblasserin streiten um Erbteilung: Liegenschaft gehört vollständig zum Nachlass, Testament wegen Erbvertrag ungültig, Ausgleichungspflicht nicht nachgewiesen (Art. 494 ZGB)
- Anfechtung lebzeitiger Schenkungen an Ehefrau: Keine Schädigungsabsicht nachweisbar, Klage abgewiesen (Art. 494 Abs. 3 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.