Gesetzesartikel
Art. 46 OR – Schadenersatz bei Körperverletzung
2 Entscheide, in denen Art. 46 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherer klagt gegen Haftpflichturteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verhandlungsgrundsatzes und Beweisrechts: Beschwerde abgewiesen, da Rügen nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Erben verlangen Pflegeschaden nach Autounfall: Unzureichende Substanziierung der Präsenzleistungen führt zur Abweisung (Art. 46 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.