Gesetzesartikel
Art. 45a IPRG – Ungültigerklärung der Ehe
1 Entscheid, in dem Art. 45a IPRG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.