Gesetzesartikel
Art. 45 VAM – Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker (Art. 24 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 HMG)
1 Entscheid, in dem Art. 45 VAM eine tragende Norm ist.
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