Justizze.

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Justizze. Art. 45 OM

Gesetzesartikel

Art. 45 OM – Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker (Art. 24 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 HMG)

1 Entscheid, in dem Art. 45 OM eine tragende Norm ist.

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