Gesetzesartikel
Art. 44 StGB – Gemeinsame Bestimmungen: Probezeit
1 Entscheid, in dem Art. 44 StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.