Gesetzesartikel
Art. 44 LSN – Bauliche Umgestaltung im Bereich von National- strassen
1 Entscheid, in dem Art. 44 LSN eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.