Gesetzesartikel
Art. 44 GOG/ZH: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 44 GOG/ZH eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär klagt auf Erhöhung der Ausgleichszahlung bei Fusion: Überprüfungsklage nach Art. 105 Abs. 1 FusG gehört zum Recht der Handelsgesellschaften, Handelsgericht zuständig (Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO)
- Widerspruchsklage nach SchKG: Handelsgericht Zürich sachlich nicht zuständig, Nichteintreten bestätigt (Art. 6 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.